Wer aus dem Erzgebirge den Harthauer Berg herunter fährt, erkennt als erste Chemnitzer Kirche die Lutherkirche Harthau und den oberhalb davon liegenden Friedhof. Er wurde 1904 eröffnet – noch vor dem Bau der Kirche – und ersetzte den die Alte Kirche umgebenden Friedhof, der für die damals rasant gestiegene Einwohnerzahl des Industrieortes nicht mehr ausreichte. Durch sinkende Bevölkerung seit den 1950er Jahren ging die Anzahl der Bestattungen zurück. Das ermöglichte in den letzten drei Jahrzehnten, den Friedhof naturnah zu belassen und parkähnlich zu gestalten, damit er nicht nur Begräbnisplatz, sondern Ort der Ruhe und Besinnung ist.

Erd- und Urnenbestattungen in verschiedenen Grabarten sind hier für jedermann möglich. Eine Bepflanzung der Gräber mit Grünendem und Blühendem zeugt von Erinnerung, Dankbarkeit und Hoffnung, die über die Trauer hinausreicht. Diese Möglichkeit des individuellen Gedenkens ist Hauptanliegen bei der Beratung zur Auswahl und Gestaltung der Grabstätten.
Die Friedhofsverwaltung befindet sich im Pfarramt Harthau, Stöcklstraße 6. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Kontaktbereich dieser Website. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Gebühren. Der Friedhofsverwalter S. Richter ist meist montags – freitags bis 15 Uhr auf dem Friedhof erreichbar, sonst über Telefon 0157 30225899.
Friedhofsgebühren
Die Preise sind von der Art der Trauerfeier und der Bestattung abhängig und betragen ca.
| für eine Erdbestattung im Einzelgrab | 1.940,00 € |
| für eine Erdbestattung im Doppelgrab | 3.050,00 € |
| für eine Erdbestattung in einer Gemeinschaftsreihe (mit Grabstein und Grabpflege für 20 Jahre) | 3.966,50 € |
| für eine Urnenfeier mit Beisetzung in einem Grab für 2 Urnen | 1.670,00 € |
| für eine Urnenfeier mit Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab (mit Grabmalbeschriftung und Grabpflege für 20 Jahre) | 3.350,63 € |
Die Gebühren sind in der aktuell gültigen Friefhofsgebührenordnung vom 16.05.2025 geregelt (Friedhofsgebührenordnung i. V. m. 1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung). Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Friedhofsverwaltung.